Hinweis:
Preisangaben dienen nur zu Informationszwecken.
Angaben mit Stand älter 01-01-2007
sind wegen der Mehrwertsteuererhöhung
auf 19%
nicht mehr gültig!
Angebote, Lieferungen, Leistungen und Rechnungsstellungen erfolgen durch die:
Geschaftsführer: Ralf Heinemann
Sitz: Wuppertal ; HRB Wuppertal 10117
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1.) Die Angebote des Verkäufers-
insbesondere in seinem Prospekt- und Internetseiten sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers, welche der Kunde gegenzeichnen und mit einer Frist
von einer Woche an den Verkäufer zustellen muss. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.) Sollte der Verkäufer nach Vertragsschluss
feststellen, dass die bestellte Ware oder Leistung nicht mehr verfügbar
ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann,
können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch
auf Schadenersatz besteht nicht.
3.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind, unbeschadet der übernommenen
Maßgarantie, nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
4.) Bei finanzierten, geleasten oder im
Eigentum Dritter befindlicher Fahrzeugen muss der Käufer zur Veranlassung
des Umbaus berechtigt sein. Der Käufer bestätigt seine Berechtigung
mit
Erteilung des Auftrages.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
1.) Die vom Verkäufer genannten Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
2.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3.) Der Käufer ist sechs Monate an
seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung
z.T. aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit
der Annahme, bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
§ 5 TÜV-Abnahme
1.) Die meisten gelieferten Artikel sind
Motorsport-Artikel und haben Straßenzulassung nur, wenn diese ausdrücklich
angegeben ist.
2.) Maßgeblich ist ausschließlich
der Inhalt von Mustergutachten und/oder ABE.
3.) Ansprüche auf Rücknahme
oder Schadenersatz aufgrund behördlicher Beanstandung sind ausgeschlossen.
4.) Anspruch auf Wandlung oder Rücktritt
vom Kauf besteht nur, wenn die TÜV-Abnahme am Tag der Lieferung in
unserem Hause Bestandteil des Auftrags und schriftlich vereinbart ist.
§ 6 Fahrverhalten / Verkehrssicherheit
/ Wartung
1.) Das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten
kann sich durch Umbauten verändern. Die Fahrweise ist darauf auszurichten.
Bei Nutzungsweitergabe an Dritte ist der Fahrzeughalter verpflichtet, darauf
hinzuweisen.
2.) Umbaubedingt ist erhöhter Verschleiß
und Betriebsmittelverbrauch möglich. Ferner können Leistungsangaben,
Einstellwerte und Wartungsangaben von den Daten des Fahrzeugherstellers
abweichen.
3.) Der Käufer hat selbst zu prüfen,
ob die technischen Änderungen Einfluss auf Gewährleistungen des
Herstellers oder Lieferanten des Fahrzeugs haben.
4.) Die technischen Änderungen müssen
bei der Wartung berücksichtigt und regelmäßig überprüft
werden.
5.) Nach Umbau muss seitens des Käufers
nach kurzer Fahrstrecke, spätestens nach einem Tag eine Nachkontrolle
vorgenommen werden. Insbesondere Fahrwerks- und Radschrauben sind nachzuziehen.
§ 7 Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft
oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer
nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden
des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.
2.) Die Gewährleistungsfrist beträgt
für neue bewegliche Sachen bei nicht gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender
Beanspruchungen 2 Jahre, für gebrauchte
bewegliche Sachen 1 Jahr und für
alle übrigen Fälle 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Durch Inanspruchnahme wird diese nicht verlängert oder neu begonnen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.) Dem Verkäufer sind Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang
des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken. Dem Verkäufer
ist auf jeden Fall vorrangig die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme
und Vorschläge zur Behebung eines evtl. Mangels abzugeben. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleitung
gegenüber dem Verkäufer aus.
4.) Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten
bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine
Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
5.) Die Gewährleistung gilt nicht
für Verschleiß- und Tuningteile sowie auf Oberflächen und
Verchromung, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert
werden, sowie im Falle einer nur unerheblichen Minderung des Wertes oder
der Tauglichkeit.
6.) Die Gewährleistungspflicht erlischt
bei Teilnahme an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter.
7.) Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie
sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und
Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
8.) Die Beseitigung von Montagemängeln
muss dem Verkäufer zugestanden werden. Transport-, Fahrt-, Ausfall-oder
sonstige Folgekosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)
Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
(Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem anderen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung
offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt
der Käufer.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt
die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren
durch Bankeinzug oder Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle
der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt,
wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist.
3.) Gerät der Käufer in Verzug,
so ist der Verkäufer berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt
ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von
5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 10 Preise
1.) Die Preise verstehen sich ab Werk
und in €. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen
des Verkäufers erfolgen stets freibleibend. Maßgebend sind die
am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise, insbesondere bei Waren
die einer Preisbindung unterliegen. Voranschläge für Instandsetzungs-
und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber
unverbindlich.
2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
3.) Die Preise verstehen sich, falls nicht
anders genannt, ausschließlich Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer.
4.) Soweit zwischen Vertragsabschluß
und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate
liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen
Preise des Verkäufers.
§ 11 Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das
Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch
nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss
oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als
auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 13 Altteile
Teile, welche bei Umbau- oder Reparaturaufträgen
demontiert wurden, werden von der Intermerce GmbH nach Abholung des Fahrzeuges
entsorgt. Entsorgungskosten werden ggf. bei Abholung berechnet. Eine eventuelle
spätere Abholung, oder Nachsendung der Teile, muß bei Auftragserteilung
schriftlich vereinbart werden, die Kosten hierzu hat der Kunde zu tragen.
Ansprüche auf Einlagerung, oder Wiederbeschaffung,
sowie Erstattung bei Verwertung durch die Intermerce GmbH, bestehen nicht.
§ 14 Rücksendung
Ein Rückgaberecht besteht nur für
Privatkunden und nur bei Verträgen, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Die Rückgabe
kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Ware muss in diesen Fällen
innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückgeschickt werden.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Käufer bis zu einem Rechnungswert
von 40,00 €. Die
Ware hat sich in jedem Fall in ungenutztem
und wiederverkaufsfähigem Zustand zu befinden und muss in der unbeschädigten
Originalverpackung beim Verkäufer
eintreffen. Der Verkäufer ist berechtigt
für entsiegelte, eingebaute oder benutzte Ware eine angemessene Benutzungsgebühr
zu erheben oder diese von der Rückgabe
auszuschließen. Dies gilt auch für
Datenträger, Bücher, Zeitschriften, technische Beschreibungen
oder Anleitungen und Gutachten, wenn deren Inhalte dem Kunden zugänglich
waren, sowie speziell für den Kunden bestellte oder beschaffte Teile
oder Anfertigungen, auch wenn diese aus Standardkomponenten zusammengesetzt
wurden, sowie Zuschnitte und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht
für eine Rücksendung geeignet sind oder verderben können,
sowie für Batterien, Akkus, Leuchtmittel, Elektro- und Elektronikbauteile
oder Steuergeräte. Wenn die erhaltene Ware nicht als Paket versandt
werden kann, so genügt das schriftliche Rücknahmeverlangen des
Käufers. Wurde für die Kaufsache durch oder über den Verkäufer
ein Kreditvertrag geschlossen, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung
des Widerrufsrechts und Rückgabe der Kaufsache, auch nicht mehr an
diesen gebunden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit
nicht
vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen
wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur
Übernahme der dem Verkäufer entstehenden Versandkosten.
§ 15 Datenschutz
Die Daten von Kunden, Interessenten und
deren Fahrzeugen werden in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der
überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Angabe der Daten, insbesondere bei e-mailanfragen,
ist freiwillig, aber für eine fehlerfreie Abwicklung hilfreich. Wenn
eine Korrektur oder Löschung von Daten in unserer EDV gewünscht
wird, genügt ein formloses Schreiben.
§ 16 Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist
Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.)Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder
lückenhaft sein oder werden, so soll diese durch eine wirksame Bestimmung
ersetzt werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Hiervon wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Wuppertal, den 01.04.2010